News
/ 26. Januar 2022

Recht auf Auskunft: EDSA beschließt Leitlinien

Welche Unternehmen und Behörden speichern welche Daten über mich? Wer das wissen will, kann – laut Europäischer Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – sein Recht auf Auskunft geltend machen. Für mehr Einheitlichkeit und Klarheit dabei sorgt der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA). Er hat gerade Leitlinien zum Auskunftsrecht verabschiedet.

Betroffene haben Recht auf Auskunft

„Das Recht auf Auskunft ist das grundlegende Betroffenenrecht und wird von den Bürgerinnen und Bürgern häufig in Anspruch genommen“, betont Prof. Dr. Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in einer Pressemitteilung.

Allerdings gebe es bei der bisherigen Auslegung einen großen Interpretationsspielraum – weshalb er die gemeinsamen Leitlinien begrüße.

Leitlinien sorgen für Klarheit

Mit den Leitlinien, so Kelber, sorgt die EDSA „nun für mehr Klarheit und Einheitlichkeit.“

Seine österreichische Kollegin Andrea Jelinek, die aktuell Vorsitzende des EDSA ist, betont in ihrer (englischsprachigen) Pressemitteilung vor allem den praktischen Aspekt: „Die Leitlinien bieten Beispiele, um Verantwortliche dabei zu unterstützen, Zugriffsanfragen DSGVO-konform zu beantworten.“

Leitlinien stärken Betroffenenrechte

Konkret stärken die Leitlinien die Rechte der Betroffenen. Sie legen folgendes fest:

  • Welche Daten sind vom Auskunftsrecht erfasst?
  • Betroffene haben ein Recht auf eine Kopie der gesamten Daten und nicht nur auf eine Zusammenfassung haben.
  • Die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen müssen angemessene Maßnahmen treffen, um die Personen hinter dem Auskunftsersuchen zu identifizieren, damit keine unberechtigten Dritten an die Daten gelangen.
  • Ein Auskunftsersuchen darf nicht alleine unter Verweis auf einen hohen Bearbeitungsaufwand abgelehnt werden.

EDSA führt öffentliche Konsultation durch

Der EDSA wird die Leitlinien zeitnah auf seiner Webseite veröffentlichen.

Danach werden die Leitlinien für einen Zeitraum von sechs Wochen einer öffentlichen Konsultation unterzogen.

Datenschutz PRAXIS Hinweisbox

Gefällt Ihnen dieser Beitrag?

Sie wollen mehr leicht verständliche und fundierte Tipps für Ihren Datenschutz-Alltag? Dann holen Sie sich jetzt Ihr Datenschutz-PRAXIS-Abo. Sie erwartet Know-how zu den Kernaufgaben von Datenschutzbeauftragten mit einem engen Bezug zur Praxis. Best-Practice-Beispiele, News, Tipps, Fallbeispiele aus dem Leben bringen Sie immer leicht verständlich weiter.

Auch papierlos erhältlich!

 

Mehr Informationen:

Elke Zapf