Mustertext für Datenschutzhinweise kleiner Websites veröffentlicht

Die Betreiber von Websites sind aufgrund einer ganzen Reihe von rechtlichen Vorschriften dazu verpflichtet, innerhalb des Auftritts wichtige Angaben zu machen.
Dazu zählen Basisinformationen wie
- Name und Anschrift des Verantwortlichen,
- Kontaktinformationen und
- Umsatzsteuernummern oder
- Einträge im Handelsregister.
Die meisten Unternehmen werden bereits aus Eigeninteresse solche Angaben im Rahmen eines Impressums führen. Denn sonst setzen sie sich der Gefahr aus, von einem Wettbewerber abgemahnt zu werden.
Inhalte der Datenschutzerklärung
Zu den verpflichtenden Angaben gehört auch eine Datenschutzerklärung. Sie informiert den Besucher darüber, welche seiner Informationen verarbeitet und gespeichert werden. Dazu zählen auch Angaben über den Zweck der Verarbeitung und der Speicherdauer.
Aktuell ist juristisch noch umstritten, ob Fehler und unzureichende Angaben in der Datenschutzerklärung ebenfalls abmahnfähig sind.
Allerlei Tools kursieren im Netz
Inzwischen kursiert im Internet eine ganze Reihe von Angeboten. Alle Anbieter versprechen den Websitebetreibern Hilfe bei der Anlage einer rechtssicheren Datenschutzerklärung.
Die Angebotsvielfalt ist sehr facettenreich. Es gibt bereits formulierte Erklärungen, die dann von den Seitenbetreibern nur noch angepasst werden müssen. Andere Tools fragen interaktiv nach verwendeten Diensten und Speicherungszwecken.
Für den Laien ist allerdings kaum zu durchschauen, ob es sich hier um einen seriösen Anbieter oder einen Geschäftemacher handelt.
Vielfach gehen die Fragen auch sehr in die Tiefe oder setzen ein großes technisches Verständnis voraus. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es um die Nutzung der Dienste von Dritten geht.
Muster für „einfache“ Websites
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) hat einen Mustertext für Websites nicht-öffentlicher Stellen verfasst. Die Vorlage wendet sich an die Betreiber „einfacher“ Websites wendet.
Mit „einfach“ ist in diesem Zusammenhang nicht der Umfang der Seiten gemeint, sondern der Einsatz von technischen Lösungen und die Weitergabe von Daten.
Nicht für Shops geeignet
Für die Betreiber eines Shops etwa sind die Hinweise kaum geeignet. Es fehlt der gesamte Bereich der Datenweitergabe an externe Unternehmen im Bereich Bezahlverfahren oder Logistik.
Das gilt sinngemäß auch für Angebote, die intensiven Gebrauch von Trackingdiensten oder Werbenetzwerken machen. Allerdings gibt es für den Einsatz von Google Analytics auch schon eine Musterformulierung.
Für Vereine und kleinere Unternehmen erscheinen die Formulierungen aber sehr sinnvoll. In die Vorlage müssen an den entsprechenden Stellen lediglich die eigenen Angaben eingetragen werden.
Anpassungen notwendig
Im Zweifel, darauf weist auch der Vorspann des Musters hin, sind auch Passagen zu streichen. Das ist etwa der Fall, wenn es keinen Datenschutzbeauftragten gibt.
Die Musterformulierungen gehen im Kern von einer Website aus, die lediglich temporär die IP-Adresse des Nutzers speichert und dabei auch Cookies setzt.
Den Text des Musters können Sie direkt abrufen. Weitere Hilfe bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung zu Ihrer Website bekommen Sie mit unserer Checkliste.