Keine Daten, kein Kredit!?

Wer schon einmal einen Kredit beantragt hat, kennt das Verfahren: Kreditgeber erkundigen sich bei Auskunfteien, ob ein bestimmtes Unternehmen oder eine Privatperson den Kredit voraussichtlich zurückzahlen kann.
Streng gehütetes Geschäftsgeheimnis
Die Wirtschaftsauskunfteien werten dafür alle Daten aus, die sie über das Unternehmen oder die Privatperson finden können, und berechnen daraus Wahrscheinlichkeiten.
Welche Regeln liegen diesen Berechnungen über die Kreditwürdigkeit zugrunde? „Das ist ein streng gehütetes Geschäftsgeheimnis“, sagt Dr. Stefan Brink, der baden-württembergische LfDI. „Nicht selten sind das aber veraltete oder falsche Daten. Und auch wenn sich Betroffene beschweren, werden die Daten meistens nicht berichtigt bzw. gelöscht.“
Zahlreiche Beschwerden
Da sich viele Betroffene beschwerten, prüfte der LfDI Baden-Württemberg,
- wie Auskunfteien die Daten erheben und auswerten
- und welche Berechnungsverfahren sie für Bonitätsbeurteilungen anwenden.
„Hierbei stellten wir fest, dass Bonitätsbeurteilungen nicht immer anhand konkret vorliegender Daten des jeweiligen Unternehmens vorgenommen wurden“, sagt Brink. „Gerade nicht vorliegende Informationen führten dazu, dass der empfohlene Kreditrahmen niedrig eingestuft wurde.“
Konkret heißt das: Keine Daten, kein Kredit. Denn wenn die Wirtschaftsauskunftei keine Unternehmens- oder Finanzzahlen fand, gab sie nur eine eingeschränkt positive Bewertung weiter – und die Kreditgeber folgten der Empfehlung.
Tatsachen statt Spekulation
Eine Bewertung der Kreditwürdigkeit ist jedoch nur rechtmäßig, wenn sie auf einer ausreichenden und zutreffenden Tatsachengrundlage beruht – das macht der LfDI Baden-Württemberg klar.
„Es ist nicht hinnehmbar, dass Unternehmen oder Privatpersonen gezwungen sind, ihre Daten gegenüber Wirtschaftsauskunfteien preiszugeben, wenn ihnen sonst eine schlechte Bewertung droht“, mahnt Dr. Stefan Brink.
Auch wenn Auskunfteien ihre „Meinungen“ über die Kreditwürdigkeit von Unternehmen und Personen verbreiten, bedürfe es eines wahren und überprüfbaren Tatsachenkerns. Andernfalls stehe das wirtschaftliche Fortkommen und das Ansehen von unbescholtenen Unternehmen und Privatpersonen auf dem Spiel.
Gebührenpflichtige Verwarnung
Im Rahmen des Prüfverfahrens verwarnte der LfDI eine in Baden-Württemberg ansässige Wirtschaftsauskunftei gebührenpflichtig.
Mehr Informationen:
- die Pressemitteilung als PDF: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2020/06/PM_Wirtschaftsauskunfteien.pdf