DSGVO: So gestalten Sie die Löschung neu

Die DSGVO ist eine EU-Verordnung. Das bedeutet neben ihrer unmittelbaren Geltung in allen EU-Mitgliedstaaten v.a. auch, dass sie unionsweit autonom und einheitlich ausgelegt werden muss.
Die DSGVO lässt sich also nicht aus dem BDSG heraus auslegen.
Kurzer Blick ins BDSG
Zum Verständnis der Abweichungen in der Datenschutz-Grundverordnung müssen dennoch kurz die Regelungen im BDSG angesprochen werden. § 35 BDSG sieht als einzige und zentrale Regelung der Löschung drei Varianten vor: