Der Auskunftsanspruch im juristischen Alltag

Ausgangspunkt war ein Auskunftsanspruch auf der Basis von Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Kläger war eine Privatperson, Beklagte eine Aktiengesellschaft. Weitere Einzelheiten zu den „Prozessparteien“ und zum Inhalt des Rechtsstreits verrät das Urteil des Amtsgerichts Wertheim vom 27.5.2019 nicht.
Das hat einen einfachen Grund: Dieses Urteil ist ein sogenanntes „Anerkenntnisurteil“.