Datenschützer warnt vor „gläsernem Bürger“

„Bürger sollen beim Kontakt mit der Verwaltung nicht immer wieder die gleichen Daten angeben müssen, obwohl sie bei einer anderen Stelle in der Verwaltung bereits bekannt sind“, heißt es auf der Webseite der Bundesregierung mit der Informationen zum Registermodernisierungsgesetz. Was wie ein großer Vorteil klingt, stößt bei Datenschützern jedoch auf massive Kritik.
Zentrales Personenkennzeichen
„Damit kommen wir dem ‚gläsernen Bürger‘ einen großen Schritt näher“, sagt Heinz Müller, LfDI von Mecklenburg-Vorpommern, in einer Pressemitteilung. Seine Kritik bezieht sich auf den wichtigsten Punkt des neuen Gesetzes, die Etablierung der Steuer-Identifikationsnummer als zentrales Personenkennzeichen.
„Aussagekräftige Informationen, wie Gesundheitsdaten, Daten aus dem Schuldnerverzeichnis, Daten zu Hartz-IV-Ansprüchen, Informationen über Vorstrafen und Informationen zu Verwandtschaftsverhältnissen können auf diese Weise zu einem Profil zusammengefasst werden“, so Müller.
Appell an die Politik
Der oberste Datenschützer Mecklenburg-Vorpommerns appelliert deshalb an die Politik: „Ich fordere die Landesregierung auf, dem Registermodernisierungsgesetz im Bundesrat ihre Zustimmung zu verweigern.“
Der Bundesrat als Vertretung der Länder muss dem neuen Registermodernisierungsgesetz noch zustimmen.
Wiederholte Kritik von Datenschützern
Schon im Vorfeld hatte die Konferenz der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) wiederholt vor dem neuen Gesetz und der Einführung eines einheitlichen Personenkennzeichens gewarnt. Es widerspreche dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Alternativ fordern die Datenschützer „sektorspezifische“ Personenkennziffern. Mit ihnen könne eine natürliche Person eindeutig identifiziert werden, aber der umfassende staatliche Abgleich sei deutlich schwerer.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Auch verfassungsrechtlich ist das neue Gesetz höchst umstritten. Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages hält es für verfassungswidrig.
Und Müller sagt: „Es steht zu befürchten, dass der Staat jederzeit auf alle verfügbaren persönlichen Daten zugreift und sie miteinander verknüpft. Genau dies wollte das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil von 1983 mit dem dort eingeführten Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verhindern.“ Das Gericht habe deshalb damals ausdrücklich die Einführung eines einheitlichen Personenkennzeichens verboten.
Mehr Informationen:
- Informationen der Bundesregierung zum Registermodernisierungsgesetz: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/registermodernisierungsgesetz-1790176
- Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern: https://www.datenschutz-mv.de/presse/?id=167437&processor=processor.sa.pressemitteilung