Gibt die DSGVO jedem Krankenhaus-Patienten einen Anspruch auf eine kostenlose Kopie der Behandlungs-Dokumentation? Spielt es eine Rolle, wenn es ihm nicht um Fragen des Datenschutzes geht, sondern um mögliche Behandlungs-Fehler? Das Landgericht Dresden beantwortet beide Fragen kurz und knapp.
Der Auskunftsanspruch gehört zu den zentralen Rechten der betroffenen Person. Seine Durchsetzung erfolgt im Alltag der „Gerichte erster Instanz“. Eine Kette von vier gerichtlichen Entscheidungen zeigt, womit Verantwortliche rechnen müssen.
Der Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO geht sehr weit. Das gefällt vielen Unternehmen nicht. Im Regelfall bleiben die Gerichte jedoch hart. So ist es auch in diesem Fall.
Das Auskunftsrecht gehört nach der Datenschutz-Grundverordung (DSGVO ) zu den grundlegenden Rechten von betroffenen Personen. Doch wie erfüllen Sie dieses Recht, ohne zu viel Aufwand zu betreiben?
Das Auskunftsrecht hatte zu einem großen Aufschrei geführt: Wie soll eine öffentliche Stelle – insbesondere eine Kommunalverwaltung – dem nachkommen, ohne sich bei der Recherche nach diesen Daten komplett zu verzetteln? Ein Muster auf Basis des VVT schafft Abhilfe.
Ohne das Recht auf Auskunft wäre Datenschutz ein zahnloser Tiger. Denn nur wer weiß, was ein anderer über ihn weiß, kann sich frei entfalten. Aus Sicht desjenigen, der ein Auskunftsbegehren beantworten muss, gibt es jedoch einige Fallstricke, die er im Auge behalten sollte.
Manchmal reden Urteile bei den entscheidenden Fragen gefühlt um den heißen Brei. Manchmal bieten sie aber auch Klartext. So hier: Das OLG Köln bezieht eindeutig Position zur Frage, ob sich der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO auch auf Gesprächsnotizen und Telefonvermerke erstreckt.
Welchen Grenzen unterliegt der Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO im Arbeitsverhältnis? Kann der Auskunftsanspruch auch Unterlagen umfassen, die Angaben eines „Hinweisgebers“ enthalten? Kann er sich auch auf die Mails beziehen, die ein Arbeitnehmer geschrieben, gesendet und empfangen hat? Diese Fragen sind Gegenstand eines Urteils des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg.
Eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg könnte weitreichende Folgen im Hinblick auf das Auskunftsrecht von Arbeitnehmern über personenbezogene Daten haben.
Zu den zentralen Elementen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / GDPR) gehören die Betroffenenrechte, darunter das Auskunftsrecht für betroffene Personen. Eine Reihe von Tools verspricht, die Auskunft nahezu auf Knopfdruck erteilen zu können. Wie sieht die Praxis aus, und wie helfen solche Tools konkret?