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/ 11. Januar 2022

Alles Klar(na)? Super-App hat Probleme mit dem Datenschutz

Kaufen Sie gerne online ein? Dann haben Sie sicher schon den Online-Bezahldienst Klarna genutzt. Der ist nun massiv in die Kritik geraten wegen seines Umgangs mit persönlichen Daten und seiner viel zu langen und unverständlichen Datenschutzerklärung.

Klarna bietet Super-App

Schon seit einiger Zeit bietet der schwedische Bezahlspezialist Klarna eine sogenannte Super-App an. Sie bündelt

  • Shopping,
  • Girokonto und
  • Bezahlmethode

an einer Stelle.

Besser shoppen mit der App?

„Besser shoppen“ – so wirbt der Online-Bezahldienst auf seiner Webseite für die Klarna-App und verspricht: „Shoppe alles von Sneaker bis Tickets und bezahle in bis zu 14 Tagen.“

Das Konzept dahinter klingt verlockend: Wer sich einmal bei Klarna registriert, kann

  • überall einkaufen und muss sich nicht bei jedem Online-Shop einzeln anmelden,
  • in einer Produktsuche Preise miteinander vergleichen und Deals entdecken,
  • Lieferungen und Retouren in Echtzeit verfolgen,
  • in jedem Online-Shop bezahlen.

Klarna nutzt die Daten

Aber: Beim Online-Shopping, bei den Bezahlvorgängen und beim Paket-Tracking fallen jede Menge Daten an. Und diese Daten verwendet Klarna, um Nutzerprofile zu erstellen und den Usern personalisierte Angebote zu schicken.

Nutzer beschweren sich über Klarna

Gegen dieses Vorgehen reichten in den letzten Wochen rund hundert Verbraucher Beschwerde bei der Berliner Datenschutzbehörde ein, die für den schwedischen Dienstleister zuständig ist.

„Das sind mehr Beschwerden als gegen alle anderen Banken und Versicherungen zusammen“, betonte Abteilungsleiter Daniel Holzapfel gegenüber dem IT-News-Portal golem.de.

Die Hälfte aller Beschwerden beziehe sich auf den Anspruch der Nutzer auf Auskunft beziehungsweise Löschung ihrer Daten.

Datenschutzerklärung ist nicht verständlich

Darüber hinaus kritisieren Datenschutzexperten auch die Datenschutzerklärung von Klarna. Sie sei mit 14.000 Wörter viel zu lang und entspreche nicht den Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Artikel 12 der DSGVO verlangt von Unternehmen, dass sie ihre Datenschutzbestimmungen in klarer und einfacher Sprache formulieren. Ziel ist es, die Verbraucher so zu informieren, dass sie verstehen, was mit ihren Daten geschieht.

Klarna verstößt gegen Transparenzpflicht

„Klarna verstößt mit seinen Webinformationen gegen sämtliche DSGVO-Transparenzpflichten“, bringt es Dr. Thilo Weichert, Vorstandsmitglied der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD), gegenüber golem.de auf den Punkt.

Die gesamte Datenschutzerklärung sei eine „grandiose Nebelmaschine, aus der die konkreten Datenverarbeitungen weder nachvollzogen, geschweige denn auf ihre Plausibilität hin überprüft werden könnten.“

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Elke Zapf