Berechtigtes Interesse: Genügt das für Direktwerbung?
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Bild: iStock.com / CarmenMurillo
Grundlage für Direktwerbung
Vielerorts ist zu lesen, dass ein berechtigtes Interesse als Grundlage – sogar für E-Mail-Werbung – genügen soll. Datenschutzrechtlich ist das nur die halbe Wahrheit. Ein genauerer Blick ist daher zwingend.
Das Marketing freut sich, dass es mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nun freie Fahrt bei der Werbung hat? Ganz so einfach ist es leider nicht.
Bringen Sie den Kolleginnen und Kollegen näher, dass es schon etwas mehr braucht als das „berechtigte Interesse“.
Die DSGVO hat als EU-Verordnung…
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