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Prof. Dr. Rainer W. Gerling

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Datenschutzbeauftragte (DSB) sollten den Begriff Cyberhygiene einordnen können.
Bild: iStock.com/mikkelwilliam
Praxisbericht
28. Mai 2025

Die EU-NIS-2-Richtlinie verwendet den Begriff „Cyberhygiene“, ohne ihn zu ­definieren, ein Problem, das auch in den darauffolgenden Gesetzesentwürfen besteht. Es ist höchste Zeit, den Begriff einzuordnen.

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