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Paul Jordan

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Kommentar
7. Dezember 2020

Die Struktur der Datenschutzaufsicht in Deutschland ist weitaus komplexer als in den restlichen Mitgliedstaaten der EU. Das Grundgesetz und die föderale Struktur Deutschlands delegieren mehrere politische Bereiche an die 16 Bundesländer, darunter die Aufsicht über die Umsetzung der Datenschutzgesetze. Ist es sinnvoll, diese Aufsicht zu zentralisieren?

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