Die Bewertung und Dokumentation von Datenverarbeitungen ist aufwendig, besonders wenn Begriffe wie Schutzbedarf, Schutzstufe, Schutzniveau, Schwellwert und Risiko ins Spiel kommen. Der Beitrag erklärt deren jeweilige Bedeutung und gibt hilfreiche Empfehlungen, welche Begriffe und Prüfungen unter Umständen verzichtbar sind.
Art. 12 Abs. 2 Satz 1 DSGVO regelt die Pflicht des Verantwortlichen, den betroffenen Personen die Ausübung ihrer Rechte zu erleichtern. Die Praxis verkennt diese Pflicht speziell mit Blick auf das Recht auf Werbewiderspruch häufig. Doch Untätigkeit kann eine Pflichtverletzung sein.