Daniela Will ist Head of Data Protection der Vitesco Technologies und leitet den ERFA-Kreis Bayern der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V.
Der folgende Beitrag beleuchtet die Grundlagen der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) unter dem Eindruck aktueller Beanstandungen und gibt klare Hinweise, was als Grundvoraussetzung einer wirksamen DSFA vorhanden sein muss.
Zum Auskunftsrecht nach DSGVO gibt es bereits drei interessante Entscheidungen. Was können Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Datenschutzunterweisung derzeit zu diesem Thema mitgeben?
Das Standard-Datenschutzmodell soll zum einen die Prüfungen der Aufsichtsbehörden vereinheitlichen. Zum anderen möchte es Unternehmen und anderen Organisationen helfen, eine lückenlose Nachweisbarkeit – zukünftig zentral im Zusammenhang mit der DSGVO – herzustellen. Lesen Sie, wie das Modell arbeitet. Das SDM macht dabei eigentlich nichts Neues, sondern bietet eine Systematisierung mit 7 Schutzzielen, 3 Schutzbedarfsabstufungen und 3 Verfahrenskomponenten.