Die Checkliste gibt Verantwortlichen und Datenschtzbeauftragten die wichtigsten Prüfkriterien an die Hand, um Auftragsverarbeiter unter die Lupe zu nehmen.
Geht es um vernetzte Maschinen und Anlagen, scheinen personenbezogene Daten keine Rolle zu spielen. Doch weit gefehlt: Auch Industrie 4.0 ist ein Thema für den Datenschutz. Nicht nur in der IT (Informationstechnologie) gibt es Datenrisiken, auch in der OT (Betriebstechnologie). Hier besteht noch deutlicher Bedarf an Sensibilisierung für mehr Datenschutz.
Die Frage scheint einfach, doch bei der Antwort wird man schnell unsicher: Gilt die DSGVO auch für Auskünfte, die mündlich erfolgen? Endgültige Klarheit schafft erst der Europäische Gerichtshof.
Standortdaten machen Personen leichter identifizierbar und Nutzerprofile zu Bewegungsprofilen. Entsprechend begehrt sind sie bei Werbetreibenden, entsprechend hoch muss ihr Schutz sein. Doch die unerwünschte Ortung hat viele Gesichter. Welche Gegenmaßnahmen wirken wirklich?