Jedes Unternehmen kennt die Situation: Ein Mitarbeiter ist seit langer Zeit krank, und niemand hat Zugriff auf seinen E-Mail-Account, da der Mitarbeiter weder einen Abwesenheitsassistenten eingerichtet noch seinen Account einem Vertreter geöffnet hat. Ein anderer Mitarbeiter wird fristlos gekündigt – darf das Unternehmen nach seinem Ausscheiden auf seinen dienstlichen E-Mail-Account zugreifen? Die Rechtslage ist diffizil, auch wenn sich einiges zugunsten der Arbeitgeber bewegt hat: Ein unzulässiger Zugriff kann zu bösen Überraschungen führen.
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