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20. April 2015 - Persönlichkeitsrecht vs. Kommunikationsfreiheit
20. April 2015 - Persönlichkeitsrecht vs. Kommunikationsfreiheit
Portalbetreiber haftet (ausnahmsweise) für falsche Ärzte-Bewertung
Eine ungenügende Schulnote von einem ihr nicht bekannten User einer Ärzte-Bewertungsplattform wollte die Hautärztin nicht hinnehmen – ebenso wenig wie den Vorwurf, bei einer Krebsvorsorgeuntersuchung eine Veränderung auf der Stirn nicht bemerkt zu haben. Nach erfolgloser Abmahnung des Portalbetreibers zog sie vor das Landgericht Frankfurt und bekam dort Recht. Und das, obwohl der Portalbetreiber beim Verfasser der Online-Bewertung bzgl. der Behandlung nicht nur nachgefragt, sondern sich auch einen Beleg hatte vorlegen lassen.
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