Mustervertrag
Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländern


Drittstaaten, die kein angemessenes Datenschutzniveau aufweisen, spielen für die Praxis der Datenverarbeitung eine große Rolle, wie etwa das Beispiel Indien zeigt. Meist geht es darum, dass in diesen Staaten eine Auftragsdatenverarbeitung stattfinden soll.
Um das möglich zu machen, obwohl ein angemessenes Datenschutzniveau fehlt, hat die Europäische Kommission „Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer“ entwickelt.
Wenn die beteiligten Unternehmen miteinander vereinbaren, dass diese Regeln gelten sollen, ist eine Datenübermittlung auch in einen ansonsten – datenschutzrechtlich gesehen – „unsicheren Drittstaat“ zulässig.
| Mehr zum Thema Standardvertragsklauseln |
Veröffentlicht: 10.03.2010

Noch nicht angemeldet?




