Muster
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Dieses Formular zeigt beispielhaft, wie eine Datenschutz-Richtlinie aufgebaut sein könnte. Wie andere Sicherheitsrichtlinien auch, darf sie nicht zu pauschal formuliert sein. Und sie sollte den Arbeitsablauf im Unternehmen nicht unmöglich machen. Denn sonst hat eine solche Richtlinie wenig Chancen, auch gelebt zu werden.

Will ein Website-Betreiber den Like-Button von Facebook auf seine Seiten einbauen, muss er gemäß § 13 Telemediengesetz (TMG) als Diensteanbieter den Nutzer über „Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten" in verständlicher Form informieren. Außerdem ist der Nutzer „über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. EG Nr. L 281 S. 31) in allgemein verständlicher Form zu unterrichten.“ Je nach der genauen Programmierung der Webseite können unterschiedliche Informationen notwendig sein. Muster finden Sie hier.

Sicherheitslücken in Datenbanken können zu einem echten Problem werden, wenn z.B. sensible Kundendaten plötzlich öffentlich im Netz stehen. Um für den Ernstfall gerüstet zu sein, sollte jedes Unternehmen über einen Notfallplan verfügen. Ein Muster für einen solchen Notfallplan finden Sie hier.

Zur Zutrittskontrolle gehört unter anderem, die Ausgabe jedes Zutrittsmediums (Schlüssel, Keycard etc.) möglichst schriftlich zu dokumentieren. Der Schlüsselnehmer sollte zudem auf bestimmte Verhaltensregeln verpflichtet werden. Hier finden Sie ein Muster für eine solche Mitarbeiterbestätigung.
Eine kommerzielle Nutzung ist untersagt






