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Die Prüfung auf Verhältnismäßigkeit stammt ursprünglich aus dem öffentlichen Recht. Dort dient sie dazu, staatliches Handeln zu überprüfen. Auf den Datenschutz übertragen wird geprüft, ob die Verwendung der personenbezogenen Daten durch die verantwortliche Stelle für den Zweck angemessen ist und nicht zu stark in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eingreift. Es handelt sich also um eine Interessenabwägung. Ein Prüfschema, bei dem drei Schritte durchzuführen sind, erleichtert die Beurteilung.

Gehen USB-Sticks verloren, drohen Datenmissbrauch und Datenverlust. Diese Risiken lassen sich durch spezielle Sicherheitsfunktionen vermindern. Datenschutz PRAXIS hat sich einige USB-Stick-Modelle genauer angesehen und sagt Ihnen, worauf Sie achten sollten. Besonderer Wert wurde dabei auch auf die Benutzerfreundlichkeit gelegt.
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