Checkliste
IT-Prüfung beim Auftragsdatenverarbeiter: Achten Sie auf die No-gos in IT-Räumen


Legt Ihr Unternehmen die Verarbeitung personenbezogener Daten in die Hände eines Auftragsdatenverarbeiters, ist es verpflichtet, diesen Dienstleister auf die Umsetzung und Einhaltung der nötigen technisch-organisatorischen Maßnahmen zu überprüfen.
Sie als Datenschutzbeauftragter sollten bei dieser IT-Prüfung gerade in den IT-Räumen auf einige zentrale Punkte achten, die Sie in dieser Checkliste finden.
Veröffentlicht: 23.02.2012

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