Checkliste Überprüfung eines US-Datenimporteurs


Im April 2010 legten die Datenschutz-Aufsichtsbehörden im Unternehmensbereich, der sogenannte Düsseldorfer-Kreis, für deutsche Unternehmen zusätzliche Pflichten bei Datentransfers an Safe-Harbor-zertifizierte US-Unternehmen fest.
Die wichtigste Änderung: Es besteht nun eine Verpflichtung zur aktiven Überprüfung von Mindeststandards. Anhaltspunkte für die Überprüfung dieser Mindeststandards beim US-Datenimporteur finden Sie in dieser Checkliste.

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