Betriebsvereinbarungen
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Die Überwachungsskandale der letzten Zeit haben dazu geführt, dass in das neue Bundesdatenschutzgesetz der § 32 zum Arbeitnehmerdatenschutz aufgenommen wurde. Will Ihr Unternehmen Überwachungsmaßnahmen wie Datenscreenings durchführen, sollten Sie daher bestehende Betriebsvereinbarungen einer kritischen Prüfung unterziehen.

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Beschluss vom 26. August 2008 klare Vorgaben dazu gemacht, wann eine Videoüberwachung zulässig ist, um Diebstähle in einem Unternehmen aufzudecken oder zu verhindern. Alle wesentlichen Teile der Betriebsvereinbarung, um die gestritten wurde, sind im Urteil abgedruckt. Wir stellen Ihnen daher hier eine Fassung der Betriebsvereinbarung zur Verfügung, in der die wenigen Teile, die das Gericht für unwirksam erklärt hat, kursiv gedruckt sind. Mit Ausnahme dieser Teile kann die Vereinbarung als Muster für ähnliche Betriebsvereinbarungen verwendet werden, das von drei gerichtlichen Instanzen geprüft und gebilligt worden ist.
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