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Gezielte Mitarbeiterüberprüfungen?

Wer Schulden hat, fliegt!

Der Textil-Discounter KiK soll illegal die Vermögensverhältnisse seiner Mitarbeiter ausspioniert haben. Das berichtete das ARD-Magazin Panorama. Wer verschuldet war, erhielt die Kündigung. Ähnlich Vorwürfe gab es bereits 2009. Die Staatsanwaltschaft prüft daher, ob sie die Ermittlungen wieder aufnimmt.

Wer Schulden hat, fliegt!

Der Textildiscounter KiK steht unter Verdacht, verschuldete Mitarbeiter gezielt gekündigt zu haben

Wie Panorama informiert, hat KiK bisher die Vorwürfe abgestritten.

Der Textil-Discounter räumte 2009 zwar ein, Angestellte systematisch ausspioniert zu haben. Er habe aber angeblich den Mitarbeitern damit nicht schaden wollen.

Fast 50.000 Mitarbeiter überprüft

Obwohl die Firma in mehr als 49.000 Fällen die Verschuldung von Mitarbeitern bei einer Auskunftei abgefragt hatte, konnte die Staatsanwaltschaft KiK damals keine strafbaren Handlungen nachweisen. Die Ermittlungen wurden eingestellt.

Jetzt konnte Panorama im Gespräch mit ehemaligen Bezirksleitern erfahren, dass die Abfragen der Firma Kik bei Creditreform offenbar das Ziel hatten, verschuldete Mitarbeiter loszuwerden.

KiK: "berechtigtes Interesse" an der Überprüfung von Kassenkräften

Anders hört sich die Sicht des KiK-Unternehmenssprechers Michael Bretz an. Er kommentierte gegenüber Datenschutz PRAXIS:

„KiK konnte die Daten über eidesstattliche Versicherungen etc. bei Creditreform abrufen, weil ein berechtigtes Interesse bestand.

Das ist dann der Fall, wenn es sich um eine Vertrauensstellung eines Mitarbeiters im Zusammenhang mit dem Zugriff auf Firmengelder handelt. Wir dürfen daher in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass unsere Rechtsposition von der Datenschutzaufsichtsbehörde in Bayern ausdrücklich gestützt wird.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat anlässlich der Prüfung eines unserer Mitglieder in dem uns anschließend übermittelten Protokoll ausdrücklich festgestellt, dass "über einen potenziellen Arbeitnehmer nur dann eine Bonitätsauskunft eingeholt werden darf, wenn mit der Einstellung ein spezielles wirtschaftliches Risiko einhergeht (z. B. Kassenkraft).""

Andrea Stickel

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