Kommt die BDSG-Änderung doch noch?
Gestern hat sich die große Koalition nach Informationen des Handelsblatts auf ein neues Datenschutzgesetz verständigt. Der Kompromiss soll noch im Laufe dieser Woche verabschiedet werden. Aus Sicht des Datenschutzes bringt das Gesetz aber wahrscheinlich kaum Fortschritte.
Wohin geht die BDSG-Reise? Momentan ist noch nichts wirklich klar.
Das Verbandsklagerecht, das die SPD gefordert hatte und an dem vor Kurzem eine Einigung gescheitert war, fällt nun heraus.
Einwilligung in Datenweitergabe gestrichen
Gestrichen ist wohl auch die ursprünglich vorgesehene Regelung, nach der jeder Betroffene in die Weitergabe seiner Daten zu Werbezwecken ausdrücklich einwilligen muss.
Laut Handelsblatt ist nun geplant, dass die Unternehmen z.B. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Kunden über die Weitergabe ihrer Daten „in drucktechnisch besonderer Gestaltung“ zu informieren haben.
Es bleibt bei der Widerspruchsregelung
Damit würde sich im Vergleich zur bestehenden Regelung nicht viel ändern. Kunden müssten erneut der Datenweitergabe widersprechen, statt dass sie der Weitergabe zustimmen müssten.
Die Kennzeichnungspflicht soll kommen
Immerhin soll die Kennzeichnungspflicht eingeführt werden. Damit kann jeder Betroffene nachvollziehen, woher der Werbetreibende seine Daten bezogen hat.
Auch sollen die Bußgelder erhöht und die Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten gestärkt werden.
Beratungen in den Koalitionsfraktionen
Heute beraten die Koalitionsfraktionen über den Kompromiss. Es ist allerdings noch nicht sicher, dass die die Verbraucherpolitiker zustimmen werden, so das Handesblatt.
Arbeitnehmerdatenschutz auf Generalklausel beschränkt
Verschoben ist aber auf jeden Fall ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Der Koalitions-Kompromiss sieht lediglich eine Generalklausel zu dem Thema vor.
Verabschiedung Ende der Woche?
Unumstritten ist auch der jetzige Kompromiss nicht. Daher ist nicht absehbar, ob die neue Regelung tatsächlich noch in dieser Woche vom Bundestag verabschiedet wird.
