Dix: Freiheitsstrafen für Datenschutz-Verstöße
Der Berliner Datenschutzbeauftragte, Dr. Alexander Dix, hat härtere Strafen für schwerwiegende Datenschutz-Vergehen gefordert. Um die Abschreckungswirkung zu erhöhen, seien auch Haftstrafen denkbar. Das berichtet netzpolitik.org.
Freiheitsstrafe statt Geldbuße?
In seiner Rede vor der Humanistischen Union, einer Bürgerrechtsorganisation, kritisierte Dr. Dix, dass die bisherigen Geldstrafen offensichtlich nicht abschreckend genug seien.
Daher müsse es die Möglichkeit geben, in Fällen von sehr schweren Datenschutz-Verstößen Haftstrafen zu verhängen.
Mit seiner Forderung steht der Berliner Datenschutzbeauftragte nicht allein: Christopher Graham, seit Juni 2009 oberster Datenschützer Großbritanniens, plädierte angesichts von Datenskandalen ebenfalls für härtere Strafen bis hin zur Freiheitsstrafe.
Eigenes Arbeitsnehmerdatenschutzrecht nötig
Wie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sprach sich auch Dix für ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz aus. Zudem sei eine grundlegende Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes nötig, da es nicht mehr zeitgemäß sei.
Quelle: netzpolitik.org


