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Neuer Gesetzentwurf

Beschäftigtendatenschutz: Grüne bieten Blog über eigenen Entwurf an

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat einen eigenen Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz ins Netz gestellt. Verbunden ist dieser Entwurf mit einem Blog, in dem jeder Interessierte seine Kommentare und Verbesserungsvorschläge einbringen kann.

Beschäftigtendatenschutz: Grüne bieten Blog über eigenen Entwurf an

"Mehr Freiheit am Arbeitsplatz" ist das Motto des Grünen-Entwurfs für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz

Unzufrieden mit dem Referenten-Entwurf des Bundesinnenministeriums von Ende Mai, hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, einen eigenen Gesetzentwurf zu erarbeiten.

Einen ersten Rohtext haben Konstantin von Notz, Sprecher für Innenpolitik, und Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte, unter http://beschaeftigten-datenschutz.de/ online gestellt.

Mitarbeit erwünscht

Die Verfasser betonen, dass es sich lediglich um einen Text im Entstehen handelt, und laden Interessierte ein, Kommentare, Kritik und Verbesserungswünsche einzubringen.

Eigenständiges Gesetz für den Beschäftigtendatenschutz

Der Entwurf sieht vor, den § 32 BDSG aufzuheben und statt dessen ein eigenständiges Beschäftigendatenschutzgesetz (BDatG) zu schaffen.

Ziel des Gesetzentwurfs soll es laut Bundestagsfraktion sein, der "überbordenden Überwachung" von Beschäftigten Einhalt zu gebieten. Daher gelte der Vorschlag auch für den gesamten Bereich der Nutzung von Telekommunikation im Betrieb, für die Telearbeit, Videoüberwachung und  Personalbuchhaltung sowie die technische Überwachung.

Klagebefugnis für Gewerkschaften

Der Entwurf sieht eine Klagebefugnis für Gewerkschaften vor als Instrument, die Vorschriften eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes auch durchzusetzen.

Stärkere Unabhängigkeit des Datenschutzbeuaftragten

Wichtig ist den Bündnisgrünen die Stärkung der Unabhängigkeit der betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Sie sollen laut Entwurf zudem zukünftig für den Beschäftigtendatenschutz zuständig sein. Der Datenschutzbeauftragte müsse bereits vor Einführung neuer technischer Systeme, Verfahren, Fragebogen oder medizinischer Tests umfassend eingebunden werden, so die Forderung.

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Weitere Forderungen:

  • Maßregelungsverbot für die Arbeitgebenden: Beschäftigte, die ihre Rechte wahrnehmen, dürfen keinen Benachteiligungen unterliegen.
  • Besonder Schutz für Daten über die Gesundheit und die privaten Verhältnisse von Bewerberinnen und Bewerbern, ebenso wie der Beschäftigten. Hier wie auch in anderen Bereichen müsse das heimliche Erheben von Daten in jedem Fall untersagt sein.
  • Strenge Begrenzung der Kontrolle und Überwachung der Beschäftigten. Auch hier müsse der Grundsatz gelten, dass heimliche Überwachungen zur Leistungskontrolle nicht zulässig sein dürfe.

 Quelle: http://www.gruene-bundestag.de

 

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