Document Actions
Wer auf die Website einer Bank geht und dort eine E-Mail verschickt, ist sicher nicht erpicht darauf, dass alle Welt seine Kommunikation mitlesen kann. Doch die Mehrheit der weltweit größen Privatbanken und Vermögensverwalter schützt offenbar die persönlichen Daten von Besuchern ihrer öffentlichen Webseiten nicht ausreichend. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung durch MyPrivateBanking Research.
Deutschland hat die von der EG-Datenschutzrichtlinie geforderte "völlige Unabhängigkeit" der Datenschutzaufsicht falsch umgesetzt. Das hat heute der Europäische Gerichtshof festgestellt. Das Verfahren geht zurück auf eine Beschwerde der Europäischen Kommission. Sie sah in Deutschland die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden für die Privatwirtschaft nicht ausreichend garantiert.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar fordert eine umgehende Löschung der Verkehrsdaten, die die Telekommunikationsunternehmen auf Vorrat gespeichert haben. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 2. März die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt.
Der Arbeitskreis „Technische und organisatorische Datenschutzfragen“ der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat zwei neue Orientierungshilfen herausgegeben. Die erste beschäftigt sich mit dem Thema "Protokollierung". Der zweite Leitfaden gibt Tipps zu "Datenschutz und Datensicherheit in Projekten".
Die Novelle II des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sieht weitgehende Informationspflichten bei Datenschutzverstößen und höhere Bußgeldtatbestände bei Zuwiderhandlung vor. Um zu verhindern, dass sensible Daten verloren gehen, sollten beispielsweise USB-Sticks gut gesichert sein. Mit Tools wie pdf-Control werden Preislisten, technische Dokumentationen und wichtige Unterlagen sicher verschlüsselt.
Die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung sind in ihrer derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig. Das verkündete das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 2. März. Es forderte die betroffenen Telekommunikationsanbieter auf, die bisher gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat seinen aktuellen Lagebericht zur IT-Sicherheit für das vierte Quartal 2009 veröffentlicht. Demnach geht der Trend verstärkt zu Angriffen auf das mobile Internet. Generell bewertet das BSI die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland mit erhöhtem Risiko.
Videoüberwachung, Google Street View und Arbeitnehmerdatenschutz - das sind nur einige der Schwerpunkte im Tätigkeitsbericht 2008/2009, den der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit vorgelegt hat. Eine zentrale Forderung des Berichts: Die betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten müssen gestärkt werden.
IT-Sicherheit steht 2010 ganz oben auf der Prioritätenliste von IT-Experten. Kein Wunder angesichts der Ergebnisse einer neuen Symantec-Studie: Demnach wurden drei Viertel aller Unternehmen 2009 von Cyber-Kriminellen angegriffen. Fast die Hälfte hat dabei vertrauliche oder unternehmenskritische Daten verloren. Schaden: durchschnittlich mindestens 2 Millionen US-Dollar pro Jahr.
Zwei Schulen im US-Bundesstaat Pennsylvania stehen unter Verdacht, ihre Schüler ausgespäht zu haben. Sie hatten an 2.300 Jugendliche Laptops ausgegeben - und dann offenbar in einigen Fällen per Fernsteuerung die integrierten Webcams eingeschaltet. Das geschah ohne Wissen der Betroffenen.
Es ist zulässig, wenn ein Arbeitgeber das dienstliche Handy eines Mitarbeiters ortet. Denn er hat ein berechtigtes Interesse daran, dessen Standort zu kennen. Voraussetzung: Der Mitarbeiter wurde vorher darüber informiert. Diese Auffassung vertritt die Datenschutzaufsicht Thüringen.
Die Europäische Kommission hat eine Änderung der Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländern beschlossen. Die Klauseln enthalten nun besondere Regelungen, wonach unter bestimmten Bedingungen sowie unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten die Auslagerung von Verarbeitungstätigkeiten an Unterauftragnehmer zulässig ist.
Wer SIM-Karten fürs Handy beim Discounter erwirbt, kann dies ohne Probleme unter falschem Namen tun. Und das, obwohl die Anbieter eigentlich gesetzlich verpflichtet wären, die Identität des Kunden zu überprüfen. Damit leisten die Discounter Straftaten wie dem Identitätsdiebstahl Vorschub. Das berichtet das Computermagazin c't in der aktuellen Ausgabe.