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Pro Jahr entstehen der deutschen Wirtschaft Schäden im zweistelligen Milliardenbereich durch Computerkriminalität. Ganz vorne bei den Straftaten: der Diebstahl von Kunden- oder Arbeitnehmerdaten sowie von Geschäftsgeheimnissen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie im Auftrag der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft KPMG.
Die BDSG-Novelle gestaltete den § 28 BDSG - Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke - in vielen Teilen völlig neu. Aus Rücksicht auf Branchen, die große Datenbestände aufgebaut haben und wirtschaftlich auf sie angewiesen sind, sieht das BDSG eine Übergangsfrist vor. Diese Übergangsfrist ist nun zum 31. August 2010 für Daten, die für Zwecke der Markt- und Meinungsforschung erhoben oder gespeichert wurden, ausgelaufen.
Aufgrund der BDSG-Novelle haben Verbraucher seit dem 1. April 2010 das Recht, sich einmal im Jahr kostenlos darüber zu informieren, welche Daten eine Auskunftei über sie gespeichert hat. Von diesem Recht auf Selbstauskunft machen die Betroffenen ausgiebig Gebrauch, wie die Schufa und der Verbraucherzentrale Bundesverband melden.
Trojaner sind ein hervorragendes Instrument, um ahnungslose User auszuspionieren. Und das nicht nur im privaten Umfeld, sondern auch in Unternehmen. Darauf weist die Nationale Initiative für Informations- und Internetsicherheit (NIFIS) hin, die zugleich vor der gestiegenen Dreistigkeit der Internetkriminellen warnt.
Das Bundeskabinett hat einen Entwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz verabschiedet. Der Entwurf sieht vor, den § 32 BDSG erheblich zu erweitern. Ziel soll es sein, die Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte zu erhöhen. Der Text zum Beschäftigtendatenschutzgesetz bringt jedoch kaum einschneidende Neuerungen.
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat die Steuerdaten-Anwendung „ElsterOnline Client Server Architektur“ (ElsterOnline) mit dem Datenschutz-Gütesiegel Schleswig-Holstein ausgezeichnet. Das Gütesiegel bescheinigt, dass sich die elektronische Steuererklärung datenschutzkonform einsetzen lässt.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bietet derzeit online ein kleines Tool an, mit dem jeder sein Risiko einschätzen kann, Opfer eines Datendiebstahls zu werden. Das Tool könnte sich als unterhaltsames Element gut für Datenschutz-Schulungen eignen.
Weltweit horten Unternehmen große Datenmengen auf unbegrenzte Zeit, statt wichtig von unwichtig zu trennen und die Daten nach festgelegten Regeln zu löschen. Die Folgen sind hohe Speicherkosten, zeitraubende Backups und ineffiziente elektronische Beweisführung. Auch Konflikte mit dem Datenschutz - Stichwort Datenlöschung - sind vorprogrammiert.
Google-Street-View-Aufnahmen der 20 größten deutschen Städte sollen noch in diesem Jahr online gehen. Wer vorab gegen die Veröffentlichung seiner Wohnung oder seines Hauses Widerspruch einlegen will, kann dies bis zum 15. September online tun. Aber auch danach ist ein Widerspruch möglich.
Die Bundesnetzagentur hat gegen zwei Unternehmen Bußgelder in Höhe von insgesamt 194.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Etliche Verbraucher hatten sich über unerwünschte Telefonwerbung beschwert. Was heißt dieses Bußgeld für Unternehmen, die Telefonwerbung betreiben wollen?
In den letzten 2 Jahren sind in fast 70 Prozent der deutschen Unternehmen und Behörden Kunden- oder Mitarbeiterdaten abhanden gekommen. Und knapp 30 Prozent waren mehr als 6 Mal von einem Verlust personenbezogener Daten betroffen. Das ergab eine Studie des Managementberatungs-und Outsourcing-Dienstleisters Accenture.


