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Datenschutzrechtliche Nachbesserung

Google Analytics: Jetzt datenschutzkonform? Abo

Ob die Änderungen bei Google Analytics den Anforderungen der Aufsichtsbehörden genügen, ist derzeit noch nicht klar

Ob die Änderungen bei Google Analytics den Anforderungen der Aufsichtsbehörden genügen, ist derzeit noch nicht klar

Der Webstatistik-Dienst Google Analytics erfreut sich großer Beliebtheit, sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Bereich. Aus datenschutzrechtlicher Perspektive ist dieser Dienst jedoch problematisch, weil er standardmäßig die vollständige IP-Adresse des Besuchers erfasst. Auf die Gefahr der Personenbeziehbarkeit hat Google nun mit einer datenschutzrechtlichen Nachbesserung reagiert, die auch die Möglichkeit des Widerspruchs umfasst.


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