Datenschutzrechtliche Nachbesserung
Google Analytics: Jetzt datenschutzkonform?

Ob die Änderungen bei Google Analytics den Anforderungen der Aufsichtsbehörden genügen, ist derzeit noch nicht klar
Der Webstatistik-Dienst Google Analytics erfreut sich großer Beliebtheit, sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Bereich. Aus datenschutzrechtlicher Perspektive ist dieser Dienst jedoch problematisch, weil er standardmäßig die vollständige IP-Adresse des Besuchers erfasst. Auf die Gefahr der Personenbeziehbarkeit hat Google nun mit einer datenschutzrechtlichen Nachbesserung reagiert, die auch die Möglichkeit des Widerspruchs umfasst.
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