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Automatisierte Abrufverfahren (Teil 2) Abo

Stichprobenverfahren könnten Routine werden.

Stichprobenverfahren könnten Routine werden.

Durch die geplante BDSG-Anpassung ergeben sich voraussichtlich Änderungen bei der Umsetzung automatisierter Abrufverfahren. Die verantwortliche Stelle ist dann verpflichtet, Stichproben zu erheben. Damit muss sie das berechtigte Interesse nachweisen. Machen Sie sich als Datenschutzbeauftragter frühzeitig Gedanken, wie Sie diese Stichproben erbringen können. Einen exklusiven Lösungsansatz stellen wir Ihnen heute vor.


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