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Ein Anspruch auf Löschung von Forenbeiträgen besteht in der Regel nicht (Bild: Thinkstock)
Forenbeiträge

Wer seine Meinung gern öffentlich in Internetforen kundtut, sollte vorsichtig sein oder sich vergewissern, ob ihm auch ein Recht auf Löschung zusteht, wenn er seinen Account aufgibt. Nach Meinung des Amtsgerichts Ratingen ergibt sich ein solches Recht nämlich nur ausnahmsweise, insbesondere wenn die Forenbeiträge urheber- oder datenschutzrechtlichen Schutz genießen.
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Auf sozialen Netzwerken wie Facebook veröffentlichte Videos können weitreichende Folgen haben
Fliegen die Schüler von der Schule?

Dass zwei Schüler sich auf dem Schulhof prügeln, kam auch früher schon einmal vor. Dass sie dies filmreif inszenieren, von einem Mitschüler filmen lassen und den Film dann auf Facebook veröffentlichen - so etwas war „früher“ dagegen unvorstellbar. Wie soll ein Gymnasium damit umgehen? Reicht das Ganze als Anlass, um die Schüler dauerhaft von der Schule zu werfen? Lesen Sie, was das Verwaltungsgericht Düsseldorf dazu sagt!
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Bei gefälschten E-Mails für Phishing-Tests ist Vorsicht geboten (Bild: Thinkstock)
Phishing-Tests

Nicht nur die Gefahr durch Phishing-Mails nimmt zu, auch die Möglichkeiten, vor Phishing-Mails zu warnen, werden vielfältiger. Im Internet werden Werkzeuge angeboten, um für die Mitarbeitersensibilisierung selbst Phishing-Mails zu erzeugen. Was ist davon zu halten?
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In ihrer jetzigen Form macht die EU-Verordnung das komplexe Thema „Einwilligung“ nicht leichter (Bild: Thinkstock)
Was ändert die EU-Datenschutzverordnung?

Das Einholen einer Einwilligung beim Betroffenen galt in der Frühzeit des Datenschutzes gewissermaßen als „Königsweg“, um eine Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten zu haben. Inzwischen vermeidet man Einwilligungen eher, weil sie als schwer handhabbar gelten. Bringt die EU-Datenschutzverordnung Erleichterungen und Vereinfachungen? Ein Blick in den vorliegenden Entwurf von Ende Januar 2012 liefert ein zwiespältiges Bild.
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Fehlendes Wissen über den Datenschutz kann Ablehnung erzeugen
Datenschutz-Organisation

Ohne eine echte Unterstützung durch die Geschäftsleitung hat man es als Datenschutzbeauftragter schwer. Um das Management für den Datenschutz zu gewinnen, sollten Sie einmal Ihre Sichtweise ändern. Mit den Augen der Geschäftsleitung sieht einiges anders aus.
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Fotos von Gegenständen verraten oft sehr viel über den Besitzer
Badezimmer, Sauna und Balkon

Dass sich rechtliche Fragen stellen, wenn Personen im Internet abgebildet werden, ist jedem Datenschutzbeauftragten klar. Aber wie sieht es mit Fotos von Sachen aus? Geht es dann allenfalls um das Urheberrecht? Oder gibt es auch Fälle, in denen das Persönlichkeitsrecht ins Spiel kommen kann? Auf den ersten Blick scheinen das exotische Konstellationen zu sein. In der Summe sind sie allerdings gar nicht so selten!
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Logging hilft bei der Kontrolle der Cloud (Bild: Thinkstock)
Der Wetterbericht für die Wolke

Die Nutzung von Cloud Computing macht eine Auftragskontrolle erforderlich. Spezielle Logging-Werkzeuge sorgen für mehr Durchblick bei Cloud-Diensten.
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Das europäische Führungszeugnis bietet weitreichende Informationen über EU-Bürger
Das neue europäische Führungszeugnis

Die bislang eher stiefmütterlich behandelte europäische Zusammenarbeit auf strafrechtlichem Gebiet kommt zumindest im Registerwesen in Bewegung. Mit der Schaffung eines europäischen Führungszeugnisses wird sich für Unternehmen auf Arbeitnehmersuche einiges verbessern. Wir zeigen, welches Potenzial darin steckt und wie sich das europäische Führungszeugnis vom einfachen sowie vom erweiterten Führungszeugnis unterscheidet.
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Softwarelösungen trennen zwischen privaten und geschäftlichen Daten (Bild: Thinkstock)
Test BYOD-Lösung

Immer mehr Unternehmen erlauben den Netzwerkzugriff mit privaten Smartphones und Tablets und folgen dem Trend „BYOD“ (Bring Your Own Device). Gleichzeitig herrscht Unklarheit, ob sich die Nutzer wirklich an die internen Sicherheitsvorgaben halten. Lösungen wie Good for Enterprise versprechen eine durchgehende Kontrolle aller mobilen Endgeräte, auch der privaten. Wir haben uns diese Lösung für Sie angesehen.
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Im Normalfall muss ein Arbeitgeber bei einer Kündigung Fotos des betreffenden Mitarbeiters aus dem Web nehmen (Bild: iStockphoto)
Rauswurf in der Probezeit

Sie treten eine neue Stelle an. Dass Ihr neuer Arbeitgeber Sie auf seiner Webseite mit Foto seinen Kunden vorstellt, freut Sie. Auch damit, dass in den News-Blog auf der Webseite eine Nachricht mit Ihrem Foto aufgenommen wird, sind Sie gern einverstanden. Leider kündigt der Arbeitgeber Ihnen aber noch in der Probezeit. Muss er jetzt die Fotos wieder herausnehmen?
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Social-Media-Werkzeuge lassen sich zum Teil auch gut für die Belange des Datenschutzes einsetzen
Der Datenschutz-Flurfunk

Soziale Netzwerke wie Facebook, Google+ und Twitter gelten als mögliche Datenrisiken. Bestimmte Social-Media-Werkzeuge lassen sich aber auch für Ihre Datenschutzsensibilisierung nutzen, z.B. für die Verteilung aktueller Sicherheitswarnungen oder zur Bekanntmachung von Tipps zum Selbstdatenschutz.
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Gerade bei mobilen Endgeräten ist eine korrekte Datenlöschung äußerst wichtig
Mobiles Datenlöschen

Geht ein Smartphone verloren, droht nicht nur Datenverlust. Die mobilen Daten sind in akuter Gefahr, missbraucht zu werden, wenn sie nicht verschlüsselt und nicht richtig gelöscht wurden. Stellen Sie deshalb sicher, dass das korrekte Löschen von Daten nicht an den Grenzen des Firmennetzwerks endet.
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Nicht alle gelöschten Daten sind im Papierkorb zu finden
Datenrettung

Nicht alle gelöschten Dateien landen im Papierkorb und lassen sich von dort wieder retten. Doch es gibt Spezialprogramme zur Wiederherstellung versehentlich gelöschter Daten. Dabei muss allerdings das absichtliche Löschen möglich bleiben.
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Peilsender am Auto, um die Ehefrau zu kontrollieren? In den USA kann das rechtmäßig sein.
GPS-Peilsender an Fahrzeugen in den USA

Ein Ehemann in Minnesota bringt an dem Auto, das seine Frau benutzt, einen magnetischen Peilsender an und lebt so seine Kontrollphantasien aus. Er wird deswegen angeklagt. Lesen Sie, wie der Fall in den USA ausgegangen ist und wie er nach deutschem Recht zu behandeln wäre.
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Befinden sich Daten außerhalb von Datenbanken, dürfen diese beim Datenschutz nicht vergessen werden
E-Mails, Präsentationsfolien & Co

Die meisten Daten befinden sich außerhalb von Datenbanken, so viel ist klar. Unklar ist aber, wo diese unstrukturierten Daten gespeichert sind. Ohne Kenntnis der Verteilung und der Speicherorte lassen sich jedoch die unstrukturierten Daten nicht schützen. Verhindern Sie daher, dass Ihr Datenschutz zu kurz greift!
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