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Datenschutz PRAXIS

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Darknets können Datendieben Tür und Tor öffnen
Weitergabekontrolle

Illegale Tauschplattformen für Musik, Videos und Spiele sind nicht der einzige Grund, warum sich innerhalb des Internets Subnetze entwickeln. Über sogenannte Darknets können Datendiebe vertrauliche Informationen unerkannt aus einem Unternehmen zu schleusen. Doch auch ohne kriminelle Absichten können Darknets eine Gefahr für Netzwerk und Daten bedeuten. Informieren Sie die Mitarbeiter, warum die unerlaubte Teilnahme an Darknets gleich doppelt gefährlich ist und prüfen Sie die Umsetzung des Netzwerk-Monitorings.
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Auch Kamera-Attrappen üben einen unzulässigen Überwachungsdruck aus.
Der Überwachungsdruck entscheidet

Auch wer sich nur überwacht fühlt, gerät unter innere Anspannung. Genau das wollen Nachbarn erreichen, wenn sie eine Kamera-Attrappe installieren und auf das Nachbargrundstück richten. Wehrt sich der scheinbar beobachtete Nachbar, wird mit Unschuldsmiene erklärt, es könne ja wohl nur eine wirkliche Überwachung verboten sein. Ein Gefühl der Überwachung reiche dagegen nicht aus. Die Gerichte sehen das aber in Österreich wie in Deutschland völlig anders.
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Cookies können zum Sicherheitsrisiko werden
Online-Datenschutz

Cookies sind vielen Internetnutzern ein Begriff. Die Gefahr durch Cookies wird aber unterschätzt. Der Cookie-Manager im Browser reicht nicht, um alle Arten von Cookies abzuwehren. Cookies können sogar zum Sicherheitsleck werden, wenn eine Website angegriffen wird. Damit nicht genug, können Cookies auch zur Verwechslung von Online-Profilen führen und dabei Unbefugten personenbezogene Daten preisgeben.
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Der Datenschutzbeauftragte muss sich bei einer Vorabkontrolle in Zweifelsfällen an die Datenschutzaufsicht wenden (Bild: Gerd Altmann/PIXELIO).
Rechte des Datenschutzbeauftragten

Als Datenschutzbeauftragter sind Sie ein Teil der Eigenkontrolle des Unternehmens, nicht etwa eine Außenstelle der staatlichen Datenschutzaufsichtsbehörden. Daher ist es keineswegs selbstverständlich, dass Sie sich in Datenschutzfragen „an der Unternehmensleitung vorbei“ an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden dürfen.
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Ohne Einwilligung ins Netz gestellt: Für Wohnungsfotos musste ein Fotograf nachträglich Lizenzgebühren zahlen.
Virtueller Rundgang – realer Ärger

Ein Fotograf will auf seiner Homepage darstellen, was er fachlich kann. Er veröffentlicht eine Fotoserie, die Räume einer Privatwohnung zeigt. Dass er die Bilder mit Einwilligung des Eigentümers aufgenommen hat, kann er nicht beweisen. Das Gericht hält eine „fiktive Lizenzgebühr“ von 2.500 Euro für angemessen. Einen weiter gehenden Schadensersatz lehnt es nur deshalb ab, weil die Fotos keine höchstpersönlichen Details zeigen.
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Risikomanagement ist nicht nur ein weiteres Managementsystem, sondern kann die Schutzansätze von bestehenden Managementsystemen zusammenfassen
Risikomanagement nach ISO 31000

Chancen sind schnell identifiziert, Risiken allerdings werden oft spät erkannt. In manchen Fällen, wie die hohe Zahl von Unternehmenskrisen und Insolvenzen zeigt, zu spät. Meist scheinen die Probleme überraschend und unvorhersehbar aufzutreten. Die Ursachen liegen allerdings meist in der mangelnden Sorgfalt im Umgang mit Risiken.
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Datenschutzkonforme CRM-Systeme müssen eine differenzierte Einstufung von Kundendaten bieten.
Kundendaten

Mit der Änderung des Listenprivilegs (§ 28 BDSG) gibt es bei Marketingmaßnahmen mit personenbezogenen Daten einige neue Punkte zu beachten. Da kommt eine entsprechende Unterstützung durch ein CRM-System gerade recht. Doch in der Praxis findet man noch keine umfassende Hilfe bei der datenschutzgerechten Umsetzung von Werbemaßnahmen. Was bereits heute angeboten wird, zeigt zum Beispiel Microsoft Dynamics CRM.
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Darf ich? Darf ich nicht? darf ich ... Das BDSG macht die Entscheidung nicht leicht.
Darf ich? Darf ich nicht? Darf ich ...

Unter welchen Umständen darf ein Unternehmen personenbezogene Daten überhaupt erheben, speichern und verarbeiten? Die Regelungen der §§ 27 ff. BDSG enthalten viele wichtige Erlaubnistatbestände für den Bereich der Privatwirtschaft. Sie gilt es ebenso zu berücksichtigen wie die Ausführungen des § 28 BDSG, der klärt, worauf Sie bei der Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke achten müssen.
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Paradebeispiel für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung ist die Videoüberwachung
Keine Datenverarbeitung über Ihre Verhältnisse

Vor allem im Beschäftigtendatenschutz spielt die Verhältnismäßigkeit eine große Rolle. Der Begriff an sich ist allerdings nur schwer fassbar. Aber es gibt einen Prüfungsablauf, mit dessen Hilfe Sie sich der Sache nähern können. Und unter Umständen ist die komplette Prüfung nicht nur ein Hilfsmittel, sondern sogar notwendig.
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Wer Werbung per Post verschickt, muss spätestens ab 2012 angeben, woher er die Daten hat.
Kennzeichnungspflicht

Für das postalische Direkt- und Dialogmarketing besteht seit der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) die Verpflichtung, die Adressquelle richtig zu kennzeichnen. Wie das geschehen soll, lässt das Gesetz allerdings offen. Klar ist, dass dieser unbestimmte Rechtsbegriff Anlass für Auseinandersetzungen sein wird. Es ist daher sprachliche und gestalterische Vorsicht geboten – ein entsprechendes Beispiel finden Sie am Ende des Beitrags.
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Ambient Intelligence: Automatische Beregnungsanlagen für darbende Büropflanzen wären oft auch nicht schlecht ...
Intelligente Arbeitsumgebungen

Eine Arbeitsumgebung, die sich automatisch an den Menschen anpasst - was bis vor Kurzem noch wie Science Fiction klang, ist mittlerweile in Reichweite: Dank Ambient Intelligence sollen sich Arbeitsmittel und Umgebung selbstständig an die Bedürfnisse ihrer Nutzer anpassen. Damit das funktioniert, sind jedoch zahlreiche sehr persönliche Informationen über den jeweiligen Mitarbeiter nötig.
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Die EDV-Notfallplanung gehört zum Bereich der Datensicherheit
Notfallplanung

Datenschutz heißt auch, Daten vor Verlust zu schützen. Bei echten Katastrophen sollen EDV-Notfallpläne dabei helfen, die Daten schnell und zuverlässig wiederherzustellen. In den meisten Fällen sind die Notfallpläne jedoch nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben stehen.
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Rassistische Äußerungen kamen eine Wohnungsverwaltung teuer zu stehen
5.000 Euro Schmerzensgeld!

Wer eine Wohnung sucht, kann manches erleben. Dass dabei gegenüber einem Mietinteressenten die Grenze zur Beleidigung überschritten wird, ist sicher selten. Wenn die beleidigenden Äußerungen sogar noch rassistisch sind, kennen die Gerichte keinen Spaß, und es wird teuer. Das musste ein gewerblicher Wohnungsverwalter erfahren.
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Auskunft: Ab dem 1. April gelten neue Regelungen (Bild: www.lizenzfreie-bilder.at/PIXELIO)
Erweiterte Anforderungen ab 01.04.2010

Die Novellierung des BDSG hat den Umfang der zu erteilenden Auskunft erweitert. Und bei falscher oder unzureichender Auskunftserteilung besteht darüber hinaus ein erhebliches Risiko für die Unternehmen: Ab dem 01.04.2010 können Auskünfte, die nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, auch als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Es kommt also mehr denn je auf den richtigen Umgang mit Auskunftsverlangen an.
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Gefährliches Gerede: Google Buzz
Soziale Netzwerke

Google Buzz hat eine neue Diskussion über den Datenschutz in sozialen Netzwerken ausgelöst. Damit es aber nicht beim Buzz, also dem Gerede, bleibt, sollten Sie die aktuelle Entwicklung nutzen und die Mitarbeiter über die Risiken durch soziale Netzwerke informieren. Dazu gehört weit mehr, als sich über Google Buzz aufzuregen oder diesen Dienst zu meiden.
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