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Illegale Tauschplattformen für Musik, Videos und Spiele sind nicht der einzige Grund, warum sich innerhalb des Internets Subnetze entwickeln. Über sogenannte Darknets können Datendiebe vertrauliche Informationen unerkannt aus einem Unternehmen zu schleusen. Doch auch ohne kriminelle Absichten können Darknets eine Gefahr für Netzwerk und Daten bedeuten. Informieren Sie die Mitarbeiter, warum die unerlaubte Teilnahme an Darknets gleich doppelt gefährlich ist und prüfen Sie die Umsetzung des Netzwerk-Monitorings.
Auch wer sich nur überwacht fühlt, gerät unter innere Anspannung. Genau das wollen Nachbarn erreichen, wenn sie eine Kamera-Attrappe installieren und auf das Nachbargrundstück richten. Wehrt sich der scheinbar beobachtete Nachbar, wird mit Unschuldsmiene erklärt, es könne ja wohl nur eine wirkliche Überwachung verboten sein. Ein Gefühl der Überwachung reiche dagegen nicht aus. Die Gerichte sehen das aber in Österreich wie in Deutschland völlig anders.
Cookies sind vielen Internetnutzern ein Begriff. Die Gefahr durch Cookies wird aber unterschätzt. Der Cookie-Manager im Browser reicht nicht, um alle Arten von Cookies abzuwehren. Cookies können sogar zum Sicherheitsleck werden, wenn eine Website angegriffen wird. Damit nicht genug, können Cookies auch zur Verwechslung von Online-Profilen führen und dabei Unbefugten personenbezogene Daten preisgeben.
Als Datenschutzbeauftragter sind Sie ein Teil der Eigenkontrolle des Unternehmens, nicht etwa eine Außenstelle der staatlichen Datenschutzaufsichtsbehörden. Daher ist es keineswegs selbstverständlich, dass Sie sich in Datenschutzfragen „an der Unternehmensleitung vorbei“ an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden dürfen.
Ein Fotograf will auf seiner Homepage darstellen, was er fachlich kann. Er veröffentlicht eine Fotoserie, die Räume einer Privatwohnung zeigt. Dass er die Bilder mit Einwilligung des Eigentümers aufgenommen hat, kann er nicht beweisen. Das Gericht hält eine „fiktive Lizenzgebühr“ von 2.500 Euro für angemessen. Einen weiter gehenden Schadensersatz lehnt es nur deshalb ab, weil die Fotos keine höchstpersönlichen Details zeigen.
Chancen sind schnell identifiziert, Risiken allerdings werden oft spät erkannt. In manchen Fällen, wie die hohe Zahl von Unternehmenskrisen und Insolvenzen zeigt, zu spät. Meist scheinen die Probleme überraschend und unvorhersehbar aufzutreten. Die Ursachen liegen allerdings meist in der mangelnden Sorgfalt im Umgang mit Risiken.
Mit der Änderung des Listenprivilegs (§ 28 BDSG) gibt es bei Marketingmaßnahmen mit personenbezogenen Daten einige neue Punkte zu beachten. Da kommt eine entsprechende Unterstützung durch ein CRM-System gerade recht. Doch in der Praxis findet man noch keine umfassende Hilfe bei der datenschutzgerechten Umsetzung von Werbemaßnahmen. Was bereits heute angeboten wird, zeigt zum Beispiel Microsoft Dynamics CRM.
Unter welchen Umständen darf ein Unternehmen personenbezogene Daten überhaupt erheben, speichern und verarbeiten? Die Regelungen der §§ 27 ff. BDSG enthalten viele wichtige Erlaubnistatbestände für den Bereich der Privatwirtschaft. Sie gilt es ebenso zu berücksichtigen wie die Ausführungen des § 28 BDSG, der klärt, worauf Sie bei der Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke achten müssen.
Vor allem im Beschäftigtendatenschutz spielt die Verhältnismäßigkeit eine große Rolle. Der Begriff an sich ist allerdings nur schwer fassbar. Aber es gibt einen Prüfungsablauf, mit dessen Hilfe Sie sich der Sache nähern können. Und unter Umständen ist die komplette Prüfung nicht nur ein Hilfsmittel, sondern sogar notwendig.
Für das postalische Direkt- und Dialogmarketing besteht seit der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) die Verpflichtung, die Adressquelle richtig zu kennzeichnen. Wie das geschehen soll, lässt das Gesetz allerdings offen. Klar ist, dass dieser unbestimmte Rechtsbegriff Anlass für Auseinandersetzungen sein wird. Es ist daher sprachliche und gestalterische Vorsicht geboten – ein entsprechendes Beispiel finden Sie am Ende des Beitrags.
Eine Arbeitsumgebung, die sich automatisch an den Menschen anpasst - was bis vor Kurzem noch wie Science Fiction klang, ist mittlerweile in Reichweite: Dank Ambient Intelligence sollen sich Arbeitsmittel und Umgebung selbstständig an die Bedürfnisse ihrer Nutzer anpassen. Damit das funktioniert, sind jedoch zahlreiche sehr persönliche Informationen über den jeweiligen Mitarbeiter nötig.
Wer eine Wohnung sucht, kann manches erleben. Dass dabei gegenüber einem Mietinteressenten die Grenze zur Beleidigung überschritten wird, ist sicher selten. Wenn die beleidigenden Äußerungen sogar noch rassistisch sind, kennen die Gerichte keinen Spaß, und es wird teuer. Das musste ein gewerblicher Wohnungsverwalter erfahren.
Die Novellierung des BDSG hat den Umfang der zu erteilenden Auskunft erweitert. Und bei falscher oder unzureichender Auskunftserteilung besteht darüber hinaus ein erhebliches Risiko für die Unternehmen: Ab dem 01.04.2010 können Auskünfte, die nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, auch als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Es kommt also mehr denn je auf den richtigen Umgang mit Auskunftsverlangen an.
Google Buzz hat eine neue Diskussion über den Datenschutz in sozialen Netzwerken ausgelöst. Damit es aber nicht beim Buzz, also dem Gerede, bleibt, sollten Sie die aktuelle Entwicklung nutzen und die Mitarbeiter über die Risiken durch soziale Netzwerke informieren. Dazu gehört weit mehr, als sich über Google Buzz aufzuregen oder diesen Dienst zu meiden.