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Ein Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz wird eventuell sogar noch vor Weihnachten verabschiedet
Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes, den das Bundeskabinett am 25. August 2010 beschlossen hat, soll den Durchbruch im Arbeitnehmerdatenschutz bringen. Ob das geglückt ist, darf man bezweifeln. Als Datenschutzbeauftragter müssen Sie wissen, was in dem Entwurf steht. Denn noch im September wird er in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Falls sich die Regierungsparteien darüber einig sind, könnte das Gesetz noch vor Weihnachten verabschiedet werden.
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Internetfilter lasen sich trickreich umgehen - beugen Sie vor!
Internetfilter

Nicht nur in der Politik wird über Web-Filter nachgedacht. Auch Unternehmen versuchen, über spezielle Internetfilter ihre Richtlinien durchzusetzen. Doch man muss kein Hacker sein, um einen herkömmlichen Webfilter auszutricksen. Empfehlen Sie deshalb, einen Internetfilter einzusetzen, der die möglichen Tricks neugieriger oder auch bösartiger Mitarbeiter genau kennt.
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E-Mails, die an geschlossene Mailinglisten gehen, fallen unter das Persönlichkeitsrecht
Meinungsfreiheit vs. Persönlichkeitsschutz

Impfen – ja oder nein? Der Beklagte hatte dazu eine klare Meinung: Impfen muss sein. Und all die Alternativmediziner und Impfgegner verbreiteten seiner Ansicht nach lebensbedrohlichen Schaden, indem sie die Impf-Ängste der Menschen schürten. Um seinen Standpunkt auf seinen privaten Homepages zu unterstreichen, zitierte er aus einer E-Mail des Klägers. Der Kläger hatte diese E-Mail an eine Mailingliste mit einem begrenzten Empfängerkreis gerichtet. Verletzt das nunmehr für jedermann im Internet abrufbare Zitat die Sozialsphäre des Klägers?
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Das Impressum ist immer noch beliebter Angriffspunkt für Abmahnungen
Ein alter Hut?

Kaum ein Thema beschäftigt die Gemüter mit derartiger Ausdauer: Die Frage, welche Anforderungen das Impressum im Internet erfüllen muss, bleibt ein Dauerbrenner. Verstöße gegen die gesetzlichen Impressumspflichten sind nach wie vor einer der häufigsten Abmahngründe. Eine Abmahnung bedeutet für den Betroffenen meist einen hohen Zeitaufwand und erhebliche Kosten. Bauen Sie daher besser vor und sparen Sie sich und Ihrem Unternehmen den Ärger.
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USB-Sticks: Die Hardwareverschlüsselung ist teuer, aber sicher.
So klein und schon eine Sicherheitslücke?

Einfache USB-Sticks können Sie beim Discounter für wenig Geld kaufen, oder sie werden als Werbegeschenke verteilt. Entsprechend weit verbreitet sind sie im Privatbereich. Hat man sich einmal an die praktischen Datenträger gewöhnt, möchte man sie im Arbeitsalltag nicht mehr missen. Doch ohne vorbeugende Maßnahmen landen schnell personenbezogene oder andere vertrauliche Daten auf einem Stick. Wenn der dann verloren geht, kann das für das Unternehmen unangenehme Konsequenzen haben. Hier sei etwa an den § 42a BDSG erinnert – die Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten.
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Auch wenn es ein weiter Weg sein kann, die Kollegen für den Datenschutz zu begeistern - es lohnt sich!
Awareness Best Practice

Als Dienstleister im Bereich Kundenbetreuung misst die buw Unternehmensgruppe nicht nur die Zufriedenheit der Kunden. Auch die Zufriedenheit der Mitarbeiter mit dem Datenschutz untersucht sie regelmäßig. Hier erfahren Sie nicht nur, warum der gefühlte Datenschutz so wichtig ist und wie man ihn messen kann, sondern auch, wie sich die Zufriedenheit mit dem Datenschutz steigern lässt.
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Der Datenschutz in Hospizvereinen lässt oft sehr zu wünschen übrig
Aus der DSB-Praxis

In Zeiten einer zunehmend älter werdenden Bevölkerung gewinnt das Hospizwesen auch in Deutschland immer mehr an Bedeutung. Naturgemäß fallen hier verschiedenste Kategorien personenbezogener Daten an. Die praktische Erfahrung zeigt jedoch, dass der Datenschutz kaum beachtet wird.
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BDSG-Kommentar von WEKA: Auch für den Nicht-Juristen geeignet.
BDSG-Kommentare

In den vergangenen Jahren kam es in Deutschland zu einigen Datenschutzskandalen, die großes Aufsehen erregten. Die teilweise tief greifenden Änderungen des deutschen Datenschutz­rechts im Zuge der BDSG-Novellen I bis III sind die öffentlich geforderte Reaktion hierauf. Wie reagieren die Verlage?
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Das BDSG unterscheidet zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftatbeständen
Verstöße gegen das BDSG

Bei Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) drohen den Verantwortlichen Bußgelder und im schlimmsten Fall sogar Freiheitsstrafen. Zusätzlich ergibt sich für das betroffene Unternehmen das Risiko einer schlechten Presse. Die Straf- und Bußgeldvorschriften haben als Abschreckung also durchaus ihren Sinn. Wir zeigen, bei welchen Übertretungen welche Strafen drohen.
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Schlüsselchaos statt Zutrittskontrolle? Hoffentlich nicht bei Ihnen.
Zutrittskontrolle durch Schlüsselverwaltung

Zutrittskontrolle muss aus Sicht des Datenschutzes sicherstellen, dass nur Berechtigte die Möglichkeit haben, Betriebsmittel, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, zu nutzen. Die Zutrittskontrolle beginnt daher bereits damit, wer wann das Betriebsgelände, einzelne Gebäudeteile oder einen sensiblen Raum eines Unternehmens betreten darf. Wer hat bei Ihnen den Überblick?
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Die Notwendigkeit, kreative Ideen mit Porno zu unterstützen, konnte das Gericht nicht nachvollziehen
Außerordentliche Kündigung

Die Wege der Kreativität sind unergründlich, mag sich der „Art Director“ in einer Werbeagentur gedacht haben. Über seinen Dienst-Rechner ließ er sich jedenfalls auch von pornographischen Internet-Inhalten während der Arbeitszeit inspirieren. Schließlich müsse gerade Werbung auffallen und provozieren. Sein Arbeitgeber sah das allerdings anders und kündigte ihm fristlos. Dagegen wehrte sich der „Art Director“ mit einer Kündigungsschutzklage. So musste sich das Arbeitsgericht Frankfurt mit der Frage beschäftigen, ob „Porno kreativ macht“.
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Digitale Balken über online veröffentlichten Texten sorgen nicht immer dafür, dass vertrauliche Daten auch vertraulich bleiben
Datenschutz-Schulung

Selbst Sicherheitsbehörden und Banken machen Fehler bei der Schwärzung personenbezogener Daten in digitalen Dokumenten. Ohne großen Aufwand lassen sich die vertraulichen Informationen rekonstruieren. Sensibilisieren Sie deshalb die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür, dass nicht sichtbar bei digitalen Dokumenten nicht immer wirklich unsichtbar ist.
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Eine der Hauptverantwortlichen für die Mitarbeiterüberwachung bei der Bahn durfte ihren Job behalten
Gehalt: 8.750 Euro im Monat

Sie meinen, bei der Deutschen Bahn wäre bei der Überwachung von Mitarbeitern ein riesiger Datenskandal passiert? Und da sei es doch ganz klar, dass die dafür Verantwortlichen ihren Job verlieren? Das Arbeitsgericht Berlin sieht das in einem Kündigungsschutzprozess ganz anders!
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Browser können mehr über den eigenen Standort verraten als einem lieb ist
Datenschutz-Schulung

Man muss keine Geo-Tagging-Dienste nutzen, um seinen Standort ins Internet zu übermitteln. Browserfunktionen wie Location Aware Browsing machen das auf Wunsch auch ganz automatisch. Allerdings sind sich viele Internetnutzer nicht über die möglichen Folgen im Klaren. Machen Sie deshalb die standortbezogenen Dienste im Internet zum Thema Ihrer Datenschutz-Schulung.
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Die Online-Beratungslösung beranet.de erlaubt Trivialpasswörter
Einzeltest Beranet

Online-Beratungen über ungesicherte E-Mails widersprechen dem Beratungsgrundsatz der Vertraulichkeit. Webbasierte Systeme wie beranet CMS bieten Beratungsorganisationen zahlreiche Sicherheitsfunktionen, die jedoch auch richtig genutzt sein wollen. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten sollten, und was eine Aufsichtsbehörde dazu meint.
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