Pro Jahr entstehen der deutschen Wirtschaft Schäden im zweistelligen Milliardenbereich durch Computerkriminalität. Ganz vorne bei den Straftaten: der Diebstahl von Kunden- oder Arbeitnehmerdaten sowie von Geschäftsgeheimnissen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie im Auftrag der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft KPMG.
Die BDSG-Novelle gestaltete den § 28 BDSG - Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke - in vielen Teilen völlig neu. Aus Rücksicht auf Branchen, die große Datenbestände aufgebaut haben und wirtschaftlich auf sie angewiesen sind, sieht das BDSG eine Übergangsfrist vor. Diese Übergangsfrist ist nun zum 31. August 2010 für Daten, die für Zwecke der Markt- und Meinungsforschung erhoben oder gespeichert wurden, ausgelaufen.
Aufgrund der BDSG-Novelle haben Verbraucher seit dem 1. April 2010 das Recht, sich einmal im Jahr kostenlos darüber zu informieren, welche Daten eine Auskunftei über sie gespeichert hat. Von diesem Recht auf Selbstauskunft machen die Betroffenen ausgiebig Gebrauch, wie die Schufa und der Verbraucherzentrale Bundesverband melden.
Der Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes, den das Bundeskabinett am 25. August 2010 beschlossen hat, soll den Durchbruch im Arbeitnehmerdatenschutz bringen. Ob das geglückt ist, darf man bezweifeln. Als Datenschutzbeauftragter müssen Sie wissen, was in dem Entwurf steht. Denn noch im September wird er in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Falls sich die Regierungsparteien darüber einig sind, könnte das Gesetz noch vor Weihnachten verabschiedet werden.
Nicht nur in der Politik wird über Web-Filter nachgedacht. Auch Unternehmen versuchen, über spezielle Internetfilter ihre Richtlinien durchzusetzen. Doch man muss kein Hacker sein, um einen herkömmlichen Webfilter auszutricksen. Empfehlen Sie deshalb, einen Internetfilter einzusetzen, der die möglichen Tricks neugieriger oder auch bösartiger Mitarbeiter genau kennt.
Impfen – ja oder nein? Der Beklagte hatte dazu eine klare Meinung: Impfen muss sein. Und all die Alternativmediziner und Impfgegner verbreiteten seiner Ansicht nach lebensbedrohlichen Schaden, indem sie die Impf-Ängste der Menschen schürten. Um seinen Standpunkt auf seinen privaten Homepages zu unterstreichen, zitierte er aus einer E-Mail des Klägers. Der Kläger hatte diese E-Mail an eine Mailingliste mit einem begrenzten Empfängerkreis gerichtet. Verletzt das nunmehr für jedermann im Internet abrufbare Zitat die Sozialsphäre des Klägers?
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Zum Beispiel:
Hier finden Sie den vom Kabinett beschlossenen Entwurf des Bundesinnenministeriums für eine Regelung des Beschäftigtendatenschutzes.
Alles, was Sie zur Überprüfung der Datensicherung dokumentieren müssen, auf einem Blatt zusammengefasst.
Die Checklisten zur Tätigkeit der Administratoren und zum korrekten Einsatz von Sicherheitssoftware helfen dem DSB und den EDV-Mitarbeitern, sich auf dem unsicheren Terrain des § 202c StGB mit einiger Sicherheit zu bewegen.



