Anlässlich des Safer Internet Day am 7. Februar werden bayerische Schüler zum Thema Datenschutz geschult. Die Schirmherrschaft übernimmt das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht.
Österreichische Studenten verhandeln am kommenden Montag direkt mit Vertretern von Facebook aus Irland und den USA über anhängige Beschwerden wegen nicht gelöschter Daten. Ziel der Verhandlung sei es, eine „einvernehmliche Lösung“ zu finden.
Die Telekom speichert weiterhin unverhältnismäßig viele Verkehrsdaten ihrer Kunden. Das hat Malte Spitz von Bündnis 90/Die Grünen über ein Auskunftsersuchen an den Telefon-Konzern ermittelt. Damit verstoße die heutige Speicherpraxis gegen die gesetzliche Vorgabe der Datensparsamkeit.
Bilder, vor allem solche aus dem Internet, werden für alles Mögliche verwendet – ob es nun um eine neue Imagebroschüre für ein Unternehmen geht oder ob jemand bei eBay zeigen will, wie der Gegenstand aussieht, den er privat verkaufen möchte. Dass bei Bildern von Personen Probleme des Datenschutzes auftreten können, ist jedem klar. Aber welche Rechte gibt es denn sonst noch, die bei Bildern eine Rolle spielen? Verschaffen Sie sich einen Überblick, damit etwa im Unternehmen nicht alles drunter und drüber geht!
Externe Cloud-Zertifikate entbinden Sie nicht von Ihren Kontrollpflichten. Sie können aber bei der Bewertung eines Angebots hilfreich sein. Voraussetzung ist, dass Sie die Bedeutung der verschiedenen Cloud-Gütesiegel kennen. Außerdem müssen Sie wissen, welche Dokumentationspflichten Sie treffen.
Was sich schon vor Weihnachten 2011 abzeichnete, ist nunmehr Gewissheit: Die Europäische Kommission will den Datenschutz unionsweit stark vereinheitlichen. Das zeigt die Präsentation ihrer Vorstellungen Ende Januar 2012. Sie orientieren sich weitgehend an den Grundsätzen, die schon den inoffiziell im Netz umlaufenden Papieren der Kommission zu entnehmen waren. Der Beitrag stellt einige Kernpunkte vor, die in der Diskussion voraussichtlich eine wichtige Rolle spielen werden, und berücksichtigt besonders, was eine EU-Verordnung bedeuten würde.
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Um eine Auftragsdatenverarbeitung in Drittstaaten, die kein angemessenes Datenschutzniveau aufweisen, möglich zu machen, hat die Europäische Kommission „Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer“ entwickelt.



