Über 2.000 Websitebetreiber aus Bayern dürften bald Post vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) bekommen. Die Aufsichtsbehörde hat zahlreiche Seiten daraufhin überprüft, ob sie Google Analytics datenschutzkonform einsetzen - und wurde nur bei sehr wenigen fündig.
Immer wieder kommt es in deutschen Unternehmen zu Datenschutz-Pannen. Im Jahr 2011 war mehr als ein Viertel der Unternehmen von Datenschutz-Verstößen betroffen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC.
Ende April warnte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor Schwachstellen in mehreren WLAN-Router-Modellen der Deutschen Telekom. Jetzt hat das Unternehmen ein Firmware-Update für den WLAN-Router Speedport W 921V veröffentlicht, das Sie umgehend installieren sollten.
Wer seine Meinung gern öffentlich in Internetforen kundtut, sollte vorsichtig sein oder sich vergewissern, ob ihm auch ein Recht auf Löschung zusteht, wenn er seinen Account aufgibt. Nach Meinung des Amtsgerichts Ratingen ergibt sich ein solches Recht nämlich nur ausnahmsweise, insbesondere wenn die Forenbeiträge urheber- oder datenschutzrechtlichen Schutz genießen.
Dass zwei Schüler sich auf dem Schulhof prügeln, kam auch früher schon einmal vor. Dass sie dies filmreif inszenieren, von einem Mitschüler filmen lassen und den Film dann auf Facebook veröffentlichen - so etwas war „früher“ dagegen unvorstellbar. Wie soll ein Gymnasium damit umgehen? Reicht das Ganze als Anlass, um die Schüler dauerhaft von der Schule zu werfen? Lesen Sie, was das Verwaltungsgericht Düsseldorf dazu sagt!
Nicht nur die Gefahr durch Phishing-Mails nimmt zu, auch die Möglichkeiten, vor Phishing-Mails zu warnen, werden vielfältiger. Im Internet werden Werkzeuge angeboten, um für die Mitarbeitersensibilisierung selbst Phishing-Mails zu erzeugen. Was ist davon zu halten?
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Zum Beispiel:
Mit der BDSG-Novelle II wurde § 11 zur Auftragsdatenverarbeitung ausführlicher gefasst und erweitert. Zu beachten ist aber, dass die Aufzählung im neuen § 11 BDSG nicht abschließend ist. Die dort genannten Punkte geben nur beispielhaft vor, was vertraglich zu regeln ist.
Die Liste stellt Mindestanforderungen dar („insbesondere“). Prüfen Sie daher eingehend, welche weiteren für Ihre konkreten Vertragsverhältnisse wesentlichen Materien zu regeln sind. Die folgende Checkliste kann Ihnen dafür Anhaltspunkte liefern.
Brauchen Sie zu einem der in § 11 BDSG vorgegebenen Punkte keine Regelung zu treffen, dann halten Sie dies mit einer entsprechenden Begründung im Vertrag fest. So können Sie bei einer späteren Prüfung belegen, dass Sie nichts übersehen haben.
Was, wenn doch einmal versehentlich Daten endgültig im Orkus verschwinden? Diese Checkliste gibt Praxistipps zur Datenrettung.



