Gefälschte Buchungsbestätigungen der Bahn
Viren-Attacken

Aktuell sind E-Mails im Umlauf, die vermeintlich eine Buchungsbestätigung der Deutschen Bahn enthalten. Doch im Attachment lauert ein Virus.
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Apps mit Mängeln beim Datenschutz
Apps

Eine Stichprobe zeigt: Mit ihren Datenschutzerklärungen nehmen es die Anbieter von Smartphone- und Tablet-Apps nicht allzu genau.
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Telefonate von Journalisten bespitzelt
US-Justizministerium

Die Nachrichtenagentur Associated Press erhebt den Vorwurf gegen das US-Justizministerium, illegitim Daten zu Telefongesprächen aufgezeichnet zu haben.
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Mit dem Kontoinaktivitäts-Manager von Google ist es möglich, dass nach einer bestimmten Zeitspanne die Nutzerdaten gelöscht werden. (Bild: Thinkstock)
Lösch-Konzept

Die Medien berichten über eine neue Google-Funktion, mit der man sein Google-Konto an bestimmte Personen vererben kann. Eine digitale Nachlass-Regelung wird zweifellos immer wichtiger, das digitale Löschen ist aber schon heute von Bedeutung.
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Die Datenschutz-Aufsicht hatte mit ihren umfassenden Anordnungen gegen die Videoüberwachung keinen Erfolg (Bild: Thinkstock)
Aufsicht blitzt ab

Aufgrund von Diebstählen in der Vergangenheit ließ die Eigentümerin eines Bürogebäudes eine Videoüberwachung in den Treppenhäusern installieren. Als die Aufsichtsbehörde davon erfuhr, folgte nicht nur eine Vor-Ort-Kontrolle, sondern im Ergebnis auch eine Beseitigungsanordnung bezüglich der Kameras samt Nutzungsverbot sowie Löschung der Videoaufzeichnungen. Gegen diese umfassenden Anordnungen klagte die Eigentümerin vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg – mit Erfolg!
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Über den App Launcher von Facebook Home können sich die Aktivitäten von Smartphone-Nutzern nachverfolgen lassen (Bild: Thinkstock)
Soziale Netzwerke und Smartphones

Wer die neue Anwendung Facebook Home installiert, stellt auf modernen Android-Smartphones das soziale Netzwerk in den Mittelpunkt all seiner Aktivitäten. Für intensive Facebook-Nutzer kann dies Vorteile haben. Doch es gibt mögliche Auswirkungen auf den Datenschutz.
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Hier finden Sie als registrierter Benutzer Vorlagen wie

zum kostenlosen Download.
Zum Beispiel:

 

Hier finden Sie den vom Kabinett beschlossenen Entwurf des Bundesinnenministeriums für eine Regelung des Beschäftigtendatenschutzes.
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Im Standardfall merkt sich ein Webbrowser die Webseiten, die man besucht hat. Im Browserverlauf, auch History genannt, lässt sich so der Reihe nach verfolgen, welche Seiten von einem bestimmten Rechner aus angesteuert wurden. Das ist nicht nur für Werbetreibende interessant, die anhand des Verlaufs Nutzerprofile erstellen könnten. Auch Cyberkriminielle könnten dort z.B. Ihre Online-Bank und den von Ihnen zuletzt besuchten Webshop ausfindig machen. Mit gezielten Maßnahmen lässt sich der Diebstahl des Browser-Gedächtnisses, das sogenannte History Sniffing, aber verhindern.
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Mit dieser Erklärung haben Sie ein vorgefertigtes Dokument zur Hand, mit dem Sie Ihre Anwender auf das Datengeheimnis verpflichten können.
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