Datenschutzschulung
a. Pflicht des DSB
Nach § 4f Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 hat der DSB die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen mit den Vorschriften über den Datenschutz und mit den jeweiligen besonderen Erfordernissen des Datenschutzes vertraut zu machen.
Hierfür stehen dem DSB mehrere Instrumente zur Verfügung
b. Fragestellungen
Wenn alle Fragen zufrieden stellend beantwortet werden können, sind die Mindestvoraussetzungen des Vertrautmachens geschaffen. Vielleicht ist jedoch für bestimmte Mitarbeitergruppen eine persönliche Schulung durch den DSB angezeigt (z.B. Personal-, Marketing- oder EDV-Abteilung, aber auch Mitglieder eines Projekts mit kritischen Datenschutzfragestellungen wie RFID-Technologie oder CRM-Projekt).
Ergänzend oder alternativ können Sie auch Schulungssoftware einsetzen. Ein auf die besonderen Bedürfnisse des Datenschutzbeauftragten und die zu unterrichtenden Mitarbeitergruppen abgestimmtes Softwaretool finden Sie bei WEKA mit „Datenschutzunterweisung kompakt“.
c. Schulungskonzept
Um durch die Schulung eine Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherheit zu erreichen, muss sich jede Institution, ob Behörde oder privatwirtschaftliches Unternehmen, ein geeignetes Schulungskonzept erarbeiten, in dem alle unternehmensspezifischen Fragen, die einen Datenschutzbezug haben, berücksichtigt werden.
Zielrichtungen
Ein solches Schulungskonzept sollte folgende Aspekte berücksichtigen:
Sicherheitsmaßnahmen außerhalb der automatisierten Datenverarbeitung (z.B. Maßnahmen zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes)
Da der Beauftragte für den Datenschutz in aller Regel die Schulungsmaßnahmen planen, entwickeln und durchführen wird, sollte er folgende Gesichtspunkte beachten:
Zielgruppenorientierte Information
Jede Zielgruppe muss in ihrem Rollenverständnis angesprochen werden. Dabei können in etwa folgende Zielgruppen unterschieden werden:
Führungskräfte
Führungskräfte müssen für die Maßnahmen zu Datenschutz und Datensicherheit gewonnen werden und einen Überblick über die Möglichkeiten zur Verbesserung der Gesamtsicherheit der IT erhalten. Nur so ist eine aktive Unterstützung der Unternehmensleitung für die IT-Sicherheit zu erzielen.
Sicherheitsverantwortliche
Sicherheitsverantwortliche benötigen sowohl Basis- als auch Spezialwissen zur Datensicherheit. Nur so können eine brauchbare Sicherheitsanalyse und ein effektives Sicherheitskonzept erstellt werden, die zur Folge haben, dass eine sinnvolle Auswahl von Datensicherheitsmaßnahmen getroffen wird und somit eine effektive Kontrolle möglich ist.
Anwender
Die Informationen für die Anwender sollten sich an den Bedürfnissen der Anwender orientieren. Ziel ihrer Schulung muss es sein, neben Kenntnissen zum Einsatz von technischen und organisatorischen Maßnahmen auch ein tiefergehendes Verständnis für Datensicherheitsprobleme zu schaffen.
Die einzelnen Mitarbeiter sollten nicht mit Informationen überfordert werden, die sie nicht benötigen.
Die Mitarbeiter anderer Abteilungen sind in der Regel nicht interessiert an Informationen über abteilungsfremde Angelegenheiten.
Schulungsmappe
Umfang und Gliederung
Ein Datenschutzschulungskonzept könnte bspw. folgende Themen umfassen:

